Duritas - Plasmaschweißen, Auftragsschweißen, Hartbeschichtung

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DURITAS Inh. Christian Becker
Zum Geiseltalsee 81a
06217 Merseburg / OT Blösien

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Telefax: +49(0) 3461505330

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USt-ID Nr.: DE252997031
Steuernummer: 112/205/03048

Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Verkauf-und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Änderungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers Werden nicht anerkannt, außer,  die Firma Klaus Jägernitz, im folgenden Verkäufer genannt, hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Abreden bedürfen auf jeden Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Bei gesetzlichen Lohnerhöhungen oder Verteuerungen der Rohmaterialpreise sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten über den Vertrag hinaus zu berechnen.
2. Berechnung
Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers berechnet, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk Merseburg OT Blösien. Die für die Berechnung der Versandkosten maßgebende Gewichtsfeststellung erfolgt auf der Versandstelle. Mehr- oder Mindergewichte berechtigen nicht zu Beanstandungen bzw. Preisabzügen.

3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverkehr
unsere Material- und Ersatzteilrechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tage rein netto zahlbar. Montage- und Lohnarbeiten sind sofort rein netto fällig. Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder nach Eingang ungünstiger Auskünfte über ihn können wir auch nach Geschäftsabschluss Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherstellung der Rechnungsbeträge verlangen und alle umlaufenden Akzepte, Wechsel und Schecks unter Berechnung aller Kosten sofort aus dem Verkehr ziehen. Wir sind nicht verpflichtet, für unsere Forderungen eine Begründung zu geben. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ist ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ausgeschlossen. Die Prüfung der Rechnung durch den Käufer hat innerhalb von 2 Tagen nach deren Eingang zu erfolgen. Wenn innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erfolgt, gilt die Rechnung als anerkannt.
 
4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Die vereinbarte Lieferzeit ist nur annähernd und unverbindlich. Wir behalten uns den Zwischenverkauf vor. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Waren das Werk oder Lager verlässt, bzw. Dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Unverschuldete Ereignisse, durch welche die Herstellung oder der Versand unmöglich oder wesentlich erschwert wird, geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung der Hindernisse hinauszuschieben. Das Gleiche gilt, wenn uns durch solche Behinderungen oder Erschwerungen größere, nach Treu und Glauben nicht zumutbare Kosten entstehen. Als Behinderung in dem aufgeführten Sinne werden insbesondere angesehen: behördliche Maßnahmen, Rohmaterialmängel, Fabrikationsfehler- und Transportschwierigkeiten. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, ist ferner gegeben, wenn wesentliche Veränderungen in den Geschäftsverhältnissen des Käufers eingetreten sind. Handelsübliche Klauseln für Warenlieferungen sind nach den jeweiligen Incoterms auszulegen. Der Verkäufer behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch gesonderte Versandwünsche des Käufers entstandene Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Der Verkäufer liefert grundsätzlich ab Werk. Alle übrigen mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern, Zoll und Kosten trägt der Käufer. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware gehen mit der Absendung und/oder Bereitstellung auf den Käufer über.
 
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer erfüllt hat (inkl. aller Nebenforderungen). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die Ware zu verfügen.
Erscheint dem Verkäufer die Verwirklichung seiner Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und dem Verkäufer alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung, Überlassung im Tauschwege oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen unserer Ware hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich im Falle der Be- und Verarbeitung auf die neue Sache. Die Absicherung der gelieferten Ware erstreckt sich im Falle des Wiederverkaufs auch auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt.
 
6. Beanstandungen, Mängelrügen, Schadenersatz
Mängelrügen sind dem Verkäufer unverzüglich in schriftlicher Form nach Erhalt der Waren anzuzeigen. Gleichzeitig ist ein Muster der beanstandeten Ware einzusenden. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden. Voraussetzung ist weiterhin, das 80 % der gelieferten Ware in unangebrochenem Zustand zur Kontrolle durch den Verkäufer bereitstehen. Liegt ein Mangel vor, so kann der Käufer nur spesenfreien Umtausch der Ware verlangen. Schadensersatzansprüche wegen mittelbarer und unmittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Für verarbeitete Waren können Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Handlungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Mängelansprüche verjähren im Falle des §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Handlungsvorschriften, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.
 
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand Recht
Erfüllungsort für die jeweilige Lieferung und Zahlung ist Merseburg OT Blösien. Gerichtsstand für die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Merseburg. Es gilt deutsches Recht.

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